Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten, sofern Sie mit uns keinen Einzelvertrag für eine bestimmte Leistung abschließen oder diese durch schriftliche Vereinbarungen im Einzelfall abgeändert oder ergänzt werden.
Die hier abgebildeten AGB stellen die AGB für Geschäftskunden dar. Diejenige für Privatkunden sind um die Passagen gekürzt, die für private Endkunden nicht zu Anwendung gelangen dürfen. Außerdem gilt diese AGB (mit Stand 28.05.2025) nur dann als rechtsverbindlich, wenn mit der Angebotserstellung keine gedruckte Fassung übersendet wurde.
Sofern Sie eine Bestätigung über unserer Berufshaftplichtversicherung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
VGIP Beratende Ingenieure PartGmbB1 Geltungsbereich1.1 Frei vereinbare Beratungs-, Prüfungs-, Gut-achter- und sonstige Ingenieurleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Auftragsbedingungen. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten bis zum Widerruf auch für alle künftigen Aufträge, selbst wenn sie ihnen nicht nochmals ausdrücklich zu Grunde gelegt werden. 1.2 Abweichungen von diesen Auftragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie in Textform bestätigen, und gelten nur für den Auftrag, für den wir sie bestätigt haben. 1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein, so berührt dieses die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 1.4 Die im Angebot angegebenen Honorarsummen gelten für sechs Monate ab dem Datum der Angebotserstellung. Danach verliert das Angebot seine Gültigkeit. 2 Schuldverhältnisse 2.1 Dienste und Dienstleistungen nach Ziffer 1.1, die hoheitlich oder privatrechtlich durch Prüfsachverständige im Bauwesen aufgrund einer Landesverordnung erbracht werden, sind Dienstverträge gemäß § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hierzu zählen insbesondere Prüfungs-, Überwachungs- und Bescheinigungstätigkeiten im Sinne der Sachverständigenverordnungen Bau der Länder.2.2 Andere Dienste und Dienstleistungen sind Werkverträge gemäß § 631 BGB. 3 Ausführung von Aufträgen 3.1 Auftragsfristen und -termine sind nur verbindlich, soweit diese in Textform vereinbart wurden. 4 Gewährleistung 4.1Wir leisten Gewähr nur für Leistungen, die ausdrücklich Gegenstand des vereinbarten Auftrages sind. Sofern der Auftrag nur die Prüfung oder Begutachtung von Teilen einer Gesamtanlage betrifft, übernehmen wir keine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit, einwandfreie Beschaffenheit und das Funktionieren der Gesamtanlage. 4.2 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt, bei deren Fehlschlagen ist der Auftraggeber jedoch zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt. 5 Haftung und Schäden 5.1 Soweit wir für unmittelbare oder mittelbare Schäden unserer Tätigkeit haften, ist unsere Haftung je Auftrag auf einen Betrag von höchstens EUR 5.000.000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt. 5.2 Höhere Haftungssummen als in Ziffer 5.1 genannt können auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers insoweit vereinbart werden als wir in der Lage sind, hierfür Deckungsschutz im Rahmen unserer bestehenden Haftpflichtversicherung zu erhalten. Eine höhere Haftungssumme kann nur schriftlich vereinbart werden.
| 5.8 Eine Änderung der Beweislast zum Nach-teil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 6 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen 6.1 Die Angaben über unsere Honorare und Vergütung sind freibleibend. Als vereinbart gilt die Vergütung gemäß der bei Ausführung des Auftrages geltenden Vergütungsordnung, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis für die gesamte oder eine Teilleistung vereinbart ist. 6.2 Gilt keine Vergütungsordnung und wurde kein Festpreis oder ein anderer Stundensatz vereinbart, so wird der Zeit-aufwand zum jeweiligen Zeitpunkt nach § 31 Abs. 5 Satz 3 ff. PrüfVBau (Bayern) vergütet. 7 Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz 7.1 Von schriftlichen Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung des Auftrags übergeben wurden, darf dieser Abschriften für seine Akten anfertigen. 8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten im kaufmännischen Verkehr ist Wuppertal.
|