Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten, sofern Sie mit uns keinen Einzelvertrag für eine bestimmte Leistung abschließen oder diese durch schriftliche Vereinbarungen im Einzelfall abgeändert oder ergänzt werden.
Die hier abgebildeten AGB stellen die AGB für Geschäftskunden dar. Diejenige für Privatkunden sind um die Passagen gekürzt, die für private Endkunden nicht zu Anwendung gelangen dürfen. Außerdem gilt diese AGB (mit Stand 15.12.2018) nur dann als rechtsverbindlich, wenn mit der Angebotserstellung keine gedruckte Fassung übersendet wurde.
Sofern Sie eine Bestätigung über unserer Berufshaftplichtversicherung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
1 Geltungsbereich1.1 Frei vereinbare Beratungs-, Prüfungs-, Gutachter- und sonstige Ingenieurleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Auftragsbedingungen. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten bis zum Widerruf auch für alle künftigen Aufträge, selbst wenn sie ihnen nicht nochmals ausdrücklich zu Grunde gelegt werden. 1.2 Abweichungen von diesen Auftragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie in Textform bestätigen, und gelten nur für den Auftrag, für den wir sie bestätigt haben. 1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein, so berührt dieses die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 1.4 Die im Angebot angegebenen Honorarsummen gelten für sechs Monate ab dem Datum der Angebotserstellung. Danach verliert das Angebot seine Gültigkeit. 2 Schuldverhältnisse2.1 Dienste und Dienstleistungen nach Ziffer 1.1, die hoheitlich oder privatrechtlich durch Prüfsachverständige im Bauwesen aufgrund einer Landesverordnung erbracht werden, sind Dienstverträge gemäß § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hierzu zählen insbesondere Prüfungs-, Überwachungs- und Bescheinigungstätigkeiten im Sinne der Sachverständigenverordnungen Bau der Länder. 2.2 Andere Dienste und Dienstleistungen sind Werkverträge gemäß § 631 BGB. 3 Ausführung von Aufträgen3.1 Auftragsfristen und -termine sind nur verbindlich, soweit diese in Textform vereinbart wurden. 4 Gewährleistung4.1 Wir leisten Gewähr nur für Leistungen, die ausdrücklich Gegenstand des vereinbarten Auftrages sind. Sofern der Auftrag nur die Prüfung oder Begutachtung von Teilen einer Gesamtanlage betrifft, übernehmen wir keine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit, einwandfreie Beschaffenheit und das Funktionieren der Gesamtanlage. 4.2 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt, bei deren Fehlschlagen ist der Auftraggeber jedoch zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt. 5 Haftung und Schäden5.1 Soweit wir für unmittelbare oder mittelbare Schäden unserer Tätigkeit haften, ist unsere Haftung je Auftrag auf einen Betrag von höchstens EUR 3.000.000 für Personenschäden und EUR 1.000.000 für Sach- undVermögensschäden begrenzt. Eine Bestätigung über das Bestehen unserer Haftpflichtversicherung gemäß § 10 Baukammerngesetz NRW in Verbindung mit § 19 der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz NRW überreichen wir mit den Angebotsunterlagen. 5.2 Höhere Haftungssummen als in Ziffer 5.1 genannt können auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers insoweit vereinbart werden als wir in der Lage sind, hier-für Deckungsschutz im Rahmen unserer bestehenden Haftpflichtversicherung zu erhalten. Eine höhere Haftungssumme kann nur schriftlich vereinbart werden. 5.3 Unbeschadet der Begrenzung auf Haftungshöchstbeträge haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer-weise eintretenden Schaden begrenzt. 5.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5.5 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den Regelungen in Ziffern 5.3 und 5.4 unberührt. 5.6 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. | 5.7 Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 5.8 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen6.1 Die Angaben über unsere Honorare und Vergütung sind freibleibend. Als vereinbart gilt die Vergütung gemäß der bei Ausführung des Auftrages geltenden Vergütungsordnung, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis für die gesamte oder eine Teilleistung vereinbart ist. 6.2 Gilt keine Vergütungsordnung und wurde kein Festpreis oder ein anderer Stundensatz vereinbart, so wird der Zeit-aufwand zum jeweiligen Zeitpunkt nach § 31 Abs. 5 Satz 3 ff. PrüfVBau (Bayern) vergütet. 6.3 Der Zeitaufwand wird, soweit in den jeweiligen Vergütungsordnungen nicht anders angegeben, je angefangener viertel Stunde berechnet. 6.4 Alle Honorare und Vergütungen verstehen sich, falls in Textform nichts anderes vereinbart ist, netto in EUR ohne Mehrwertsteuer. 6.5 Soweit sie nicht ausdrücklich im Festpreis enthalten sind, a) sind Fahrt- und Wartezeiten nach dem Zeitaufwand zu ersetzen, b) können Fahrtkosten für notwendige Reisen, die über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz oder einer näher gelegenen Niederlassung hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze in Ansatz gebracht werden. 6.6 Die bei der Ausführung des Auftrages entstehenden Auslagen (Nebenkosten) des Auftragnehmers können, soweit sie erforderlich sind, gemäß § 14 HOAI berechnet werden. Die Nebenkosten können nach Einzelnachweis abgerechnet werden oder pauschal, wenn dies bei Auftragserteilung in Textform vereinbart worden ist. Sonstige Auslagen werden nur erstattet, wenn dies bei Auftragserteilung in Textform vereinbart worden ist. 6.7 Das Honorar bzw. die Vergütung ist ohne Sicherheitsleistung oder Gewährleistungseinbehalt mit Eingang der jeweiligen Teil- oder Schlussrechnung fällig, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. 6.8 Der Auftragnehmer kann, dem angefallenen Aufwand entsprechend, Teilleistungen in Rechnung stellen. 6.9 Ist der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzung in Verzug, so sind wir berechtigt, die weiteren Ausführungen dieses Auftrages zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 6.10 Beanstandungen unserer Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich begründet mitzuteilen. 7 Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz7.1 Von schriftlichen Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung des Auftrags übergeben wurden, darf dieser Abschriften für seine Akten anfertigen. 7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle durch den Auftrag zur Kenntnis gelangenden Tatsachen, soweit sie sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen. 7.3 An den erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen etc. behält sich der Auftragnehmer die Urheberrechte ausdrücklich vor. 7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten des Auftraggebers ausschließlich für eigene Zwecke zu verarbeiten, soweit die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden. 8 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand8.1 Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus findet aus-schließlich das Deutsche Recht Anwendung. 8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten im kaufmännischen Verkehr ist Wuppertal. |